Wenn das eigene Kind von LRS betroffen ist, macht man sich viele Gedanken und Sorgen!
Wir als Werner-von-Siemens-Realschule möchten Sie im Folgenden über LRS informieren und Ihnen verdeutlichen, dass wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Was versteht man unter LRS?
Mit dem Wort LRS verbinden viele Menschen ganz unterschiedliche Aspekte. „Einige sprechen von LRS als Lese-Rechtschreibstörung, andere meinen damit eine Lese-Rechtschreibschwäche, viele verstehen besondere Lese-Rechtschreibschwierigkeiten darunter und manche benutzen LRS als Synonym für Legasthenie.“ (Informationsschrift zum LRS Erlass NRW)
Laut LRS-Erlass sollen alle SchülerInnen gefördert werden, die Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens haben.
Die Förderung bezieht sich an den weiterführenden Schulen vor allem auf SchülerInnen der Klassen 5 und 6, bei denen die Leistung im Bereich der Rechtschreibung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht den Anforderungen entspricht.
Wie erfolgt die Diagnostik und Förderzuweisung?
Zuständig für die Feststellung der Fördernotwendigkeit sind die unterrichtenden Lehrkräfte im Fach Sprache/Deutsch. Diese beziehen aber immer die Klassenlehrer mit ein.
Für die LRS-Förderung arbeiten wir an der Werner-von-Siemens-Realschule mit der Hamburger Schreibprobe. Die Hamburger Schreibprobe ist ein wissenschaftlich fundierter und standardisierter Test, mit dem alle SchülerInnen der fünften Klassen vor oder nach den Herbstferien getestet werden. Der Test wird nicht benotet, aber die Auswertung zeigt, in welchen Bereichen die SchülerInnen Probleme aufweisen. Diese Ergebnisse dienen uns dann als Grundlage, Fördergruppen zu bilden, um die SchülerInnen bestmöglich fördern zu können. Am Ende von Klasse 5 führen wir die Hamburger Schreibprobe erneut durch, um Fortschritte erkennen zu können, die möglicherweise Auswirkungen auf die Förderzusammensetzung in Klasse 6 haben. Die LRS-Förderung findet in der fünften und sechsten Klasse einmal wöchentlich statt.
Was können Sie als Eltern tun?
Lesen Sie regelmäßig mit ihrem Kind und loben sie es auch für die kleinsten Fortschritte, die im Bereich der Schriftsprache gemacht werden. Geben Sie Ihrem Kind Informationen über Legasthenie und beschreiben Sie die Lernstörung als das, was sie ist – eine besondere Herausforderung, die zu nehmen ist (bvl-Legasthenie). Haben Sie Geduld mit sich und ihrem Kind, denn es werden immer nur kleine Erfolge sichtbar. Rechtschreibung braucht seine Zeit!
Scheuen Sie auch nicht davor zurück, auf uns zuzukommen, um Fragen und Probleme anzusprechen. Es ist wichtig, dass Eltern und Schüler gemeinsam an der Rechtschreibung arbeiten.
Hilfreiche Links:
https://bass.schul-welt.de/280.htm
Bezirksregierung Düsseldorf: LRS Erlass